Professor Dr. Heinrich J. F. Reinhardt verstorben

Die PTH Münster trauert um ihren Kollegen Prof. Dr. Heinrich J. F. Reinhardt, der am 21.10.2020 im Alter von 78 Jahren in Münster verstorben ist.
Heinrich Reinhardt wurde am 26.08.1942 in Herne geboren. Er studierte an der Erzbischöflichen Philosophisch-Theologischen Akademie in Paderborn, an den Universitäten Freiburg i. Br. und Bochum Philosophie und Theologie, in Bochum zudem Rechtswissenschaften. Im Jahre 1967 erwarb er an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum das Lizentiat in Theologie. An der Universität Straßburg erlangte er 1986 den Grad eines Lizentiaten im Kanonischen Recht.
Der Kanonist Reinhardt war Mitglied in der Übersetzungskommission der deutschen Bischofskonferenz für den Codex Iuris Canonici von 1983. Über viele Jahre hinweg engagierte er sich in der Ökumene. Unter seinen zahlreichen Publikationen sei nur die bei Kirchenrechtlern und Seelsorgern in Deutschland beliebte Erläuterung des kirchlichen Ehevorbereitungsprotokolls erwähnt.
Nach Jahren der Assistententätigkeit und Beschäftigung als Kanonist in der Verwaltung der Bistümer Essen und Münster erhielt Heinrich Reinhardt 1984 einen Lehrauftrag für Kirchenrecht an der Philosophisch-Theologischen Hochschule der Franziskaner und Kapuziner in Münster. Vom Sommersemester 1989 bis Sommersemester 1992 hatte er die Professur für Kirchenrecht an der PTH inne. Nach seiner Berufung auf den kanonistischen Lehrstuhl der Ruhr-Universität Bochum blieb er ab Wintersemester 1992/93 bis zu seiner Emeritierung Gastprofessor für Kirchenrecht an der PTH.
Wohnhaft in Münster, war er unserer Hochschule stets eng verbunden und hielt diese Verbindung sein Leben lang aufrecht. Mit seinem geschätzten Rat stand er der PTH bis zuletzt in wichtigen Fragen des Kirchenrechts zur Verfügung.
Die PTH Münster dankt ihrem verdienten Kollegen Heinrich Reinhardt und wird ihm ein ehrendes Andenken bewahren.
R.I.P.